Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Deoniziy Erdmann, Uhlandstr. 168, 10719 Berlin (nachfolgend „DEONT“).

Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen DEONT und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 DEONT bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen DEONT und dem Kunden.

1.3 DEONT schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4 DEONT ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. DEONT bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für DEONT ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt DEONT – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde DEONT Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass DEONT von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. DEONT ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. DEONT wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese DEONT rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann DEONT nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von DEONT zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist DEONT gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann DEONT dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

Onlineauftritte und Technik

3. Webseiten- und Shoperstellung (agil)

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen DEONT und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen DEONT und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei DEONT zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch DEONT dar. DEONT wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen DEONT und dem Kunden zustande.

3.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist DEONT nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird DEONT den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden.

3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von DEONT ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen DEONT rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist DEONT gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von DEONT nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

3.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

3.9 DEONT ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- ,datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop / Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop / Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann DEONT dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder DEONT zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von DEONT in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. DEONT haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

4. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

4.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen DEONT und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

4.3 Maßgeblich für den Umfang der von DEONT zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. DEONT wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte DEONT erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird DEONT den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von DEONT hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber DEONT verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

4.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt DEONT ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt DEONT dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von DEONT erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. DEONT verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von DEONT endgültig nicht einverstanden, kann er oder DEONT das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von DEONT sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

4.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. DEONT erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt DEONT grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert DEONT die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

4.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von DEONT ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen DEONT rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist DEONT gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

4.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird DEONT den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der DEONT schriftlich oder in Textform anzeigen DEONT wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf DEONT vorübergehende Workarounds bereitstellen.

4.8 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von DEONT nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

4.9 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

4.10 DEONT ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- ,datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop / Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop / Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

4.11 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann DEONT dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder DEONT zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von DEONT in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. DEONT haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

5. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

5.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann DEONT dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). DEONT kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder DEONT zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von DEONT in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

5.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

5.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von DEONT kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder DEONT gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

5.4 DEONT haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von DEONT liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

5.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. DEONT schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

6. Domainregistrierung

6.1 DEONT bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

6.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. DEONT wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

6.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.

6.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. DEONT wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

7. Webhosting

7.1 DEONT bietet dem Kunden auch Hostingleistungen an. DEONT kann zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die ggf. eingesetzten Drittunternehmen wird DEONT den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

7.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt DEONT im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.

7.3 Die Verfügbarkeit der von DEONT zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von DEONT nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von DEONT etc.).

7.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von DEONT zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, DEONT hat diesen zu vertreten.

7.6 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er DEONT oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

Erstellung und Gestaltung von Content

8. Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung

8.1 Sofern vereinbart, erstellt DEONT die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. DEONT schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, DEONT sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und DEONT selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass DEONT von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.

8.3 Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde DEONT selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

8.4 Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei DEONT gesondert zu beauftragen.

9. Cookie-Consent-Tool

9.1 DEONT erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Marketing- und Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools“). DEONT kann den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, übernimmt aber keine Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit.

9.2 DEONT berät den Kunden jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit des Cookie-Consent-Tools für die Webseite des Kunden, nicht jedoch bei dessen grafischer und inhaltlicher Gestaltung. Sofern der Kunde ein Cookie Consent Tool einsetzen möchte schuldet DEONT nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung des Cookie-Consent-Tools ist der Kunde selbst verantwortlich. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Kunde alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-Tool-Anbieters.

10. Gestaltung von Printprodukten

10.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen DEONT und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

10.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen DEONT und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei DEONT zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch DEONT dar. DEONT wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen DEONT und dem Kunden zustande.

10.3 Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist DEONT nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

10.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird DEONT den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

10.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

10.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von DEONT ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) DEONT vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist DEONT gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann DEONT dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

10.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

10.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet DEONT bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

11. Abwicklung von Printaufträgen

11.1 DEONT bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge u.Ä.) an. DEONT übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet DEONT die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.

11.2 Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt DEONT die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich DEONT. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. DEONT stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber DEONT ab.

11.3 Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt DEONT den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. DEONT tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. DEONT ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. DEONT informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. DEONT haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. DEONT stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens DEONT nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

11.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft DEONT die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.

12. Erstellung von Texten / Copywriting

12.1 DEONT erstellt für den Kunden u. A. Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

12.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird DEONT diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

12.3 Sofern DEONT mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

12.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet DEONT ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

13. Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

13.1 DEONT übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

13.2 Hierzu stellt der Kunde bei DEONT zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch DEONT dar. DEONT wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen DEONT und dem Kunden zustande.

13.3 Voraussetzung für die Tätigkeit von DEONT ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) DEONT vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann DEONT dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

13.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann DEONT dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

13.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird DEONT den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

13.6 DEONT überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

13.7 DEONT räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit DEONT. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von DEONT durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

13.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

13.9 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann DEONT verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Marketing

14. SEO-Marketing

DEONT bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet DEONT ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von DEONT das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

15. SEA-Kampagnen

DEONT bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet DEONT ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. DEONT trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. DEONT unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

16. Schaltung von Werbeanzeigen

16.1 DEONT unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).

16.2 DEONT berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“). DEONT erstellt nach Vereinbarung auch die Anzeigen für den Kunden. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.

16.3 DEONT unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. DEONT wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DEONT nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte DEONT in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann DEONT das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.

16.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von DEONT in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei DEONT nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

16.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

16.6 Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. DEONT wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

Recruitingleistungen

17. Recruiting-Webseiten

17.1 DEONT erstellt für den Kunden neue oder erweitert bestehende Webseiten, Webkomponenten oder einzelne Landingpages, die einem möglichst erfolgreichen Recruiting von Bewerbern dienen sollen (nachfolgend: „Recruiting-Webseiten“). Vertragsgegenstand ist die Erstellung und die Überlassung von Nutzungsrechten an der erstellten Webseite oder Webkomponente. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen überträgt DEONT nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbefristetes Nutzungsrecht an der erstellten Webseite / Landingpage / Webkomponente. Die Überlassung der Webseite kann durch Individualvereinbarung zeitlich befristet werden; hierbei erfolgt die Übertragung eines einfachen, räumlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechts für den zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbarten Zeitraum. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien individuell abgeschlossenen Vertrag bzw. den Angeboten von DEONT . Grundsätzlich erstellt DEONT die Recruiting-Webseiten auf Grundlage agiler Methoden.

17.2 Gegenstand der Erstellung der Recruiting-Webseiten ist in der Regel die Entwicklung neuer Recruiting-Webseiten oder Landingpages oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Verträge über die Webseitenerstellung sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. DEONT schuldet nicht den Erfolg einer bestimmten Anzahl oder besonderen Art oder Beschaffenheit oder Güte von Bewerbungen.

17.3 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Recruiting-Webseiten im Namen des Kunden veröffentlicht (insbesondere auch durch Benennung im Impressum u.Ä.). Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. DEONT wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

17.4 Sobald die Recruiting-Webseiten fertiggestellt wurden, wird DEONT den Kunden zur Abnahme auffordern.

17.5 Voraussetzung für die Tätigkeit von DEONT ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen DEONT rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist DEONT gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

17.6 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von DEONT nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

17.7 Ein Anspruch auf die Herausgabe der Recruiting-Webseiten und/oder von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

17.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Recruiting-Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

18. Erstellung von Recruiting-Texten

18.1 DEONT erstellt auf Wunsch für den Kunden u. A. Texte (z.B. Stellenanzeigen, Texte für Recruiting-Webseiten, Social Media Posts, Texte für die Kommunikation im Rahmen der Mitarbeitergewinnung etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

18.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird DEONT diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

18.3 Sofern DEONT mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar.

18.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet DEONT ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

19. Webhosting für Recruting-Webseiten

19.1 DEONT bietet dem Kunden auch Hostingleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit für die Recruiting-Webseiten an. DEONT wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird DEONT den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

19.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt DEONT im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

19.3 Die Verfügbarkeit der von DEONT zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von DEONT nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von DEONT etc.).

19.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

19.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von DEONT zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, DEONT hat diesen zu vertreten.

19.6 Vorbehaltlich abweichender Absprachen obliegt es dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er DEONT oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

20. Bewerbermanagement

20.1 DEONT informiert den Kunden über neu eingehende Bewerber mit Hilfe hierfür eingerichteter und mit dem Kunden abgestimmter Kanäle (beispielsweise per E-Mail).

20.2 Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprachen prüft DEONT die eingehenden Bewerbungen nicht auf die Richtigkeit, Ernsthaftigkeit und Werthaltigkeit oder Geeignetheit.

20.3 Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprache führt DEONT mit den Bewerbern keine Kommunikation.

20.4 Sofern DEONT dem Kunden einen Zugang zu einer webbasierten Software für das Management der Jobbewerber zu Verfügung stellt, ist dieser Zugang auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzt. Die Software darf ausschließlich im Rahmen des/der vertragsgegenständlichen Bewerbungsprozesse eingesetzt werden. DEONT kann zur Erfüllung dieser Leistung auf die Softwareangebote und Server von Dritten zurückzugreifen.

20.5 Der spezifische Leistungsumfang der SaaS-Lösung ist Gegenstand individueller Vereinbarungen bzw. richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite des Anbieters der Drittsoftware zwischen den Parteien.

20.6 DEONT räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server / Computer des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

20.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

21. Datenlöschung im laufenden Betrieb und nach Vertragsbeendigung

21.1 DEONT und der Auftraggeber sind sich darüber im Klaren, dass im Rahmen der Bewerbungsprozesse aus datenschutzrechtlichen Gründen, bestimmte Löschfristen einzuhalten sind. Es obliegt dem Kunden – als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO – den Löschturnus festzulegen und die Löschung vorzunehmen. Der Kunde kann DEONT mit der Löschung beauftragen. DEONT wird die personenbezogenen Daten der Bewerber nicht proaktiv löschen (Integrität und Vertraulichkeit der Daten).

21.2 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird DEONT die Bewerberdaten nach Ablauf von 4 Wochen unwiderruflich löschen. Es obliegt dem Kunden rechtzeitig sämtliche von ihm benötigte Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz / System abgelegt sind, zu übertragen, zu löschen oder zu sichern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

22. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von DEONT ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

23. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann DEONT verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn DEONT den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die DEONT dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

24. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei DEONT. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch DEONT resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

25. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

26. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

26.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt DEONT dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

26.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde DEONT ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist DEONT dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

26.3 Ferner ist DEONT berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von DEONT erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

27. Vertraulichkeit

27.1 DEONT wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. DEONT verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

28. Haftung / Freistellung

28.1 DEONT haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt DEONT fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag DEONT nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von DEONT ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von DEONT für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

28.2 Der Kunde stellt DEONT von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen DEONT aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

29. Schlussbestimmungen

29.1 Die zwischen DEONT und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

29.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von DEONT als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

29.3 DEONT ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; DEONT ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: April 2024